Alles über fahrschule
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche denn 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 6 kW, jeweilig mit nicht etliche wie beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr